Spielhallen Besuch weiterhin mit 18 Jahren erlaubt

Spielhallen Einlass

Spielhallen EinlassDas Einstiegsalter in eine Spielhallen beträgt immer 18 Jahre. Jüngere Personen dürfen sich den Vergnügungen nicht hingeben. Diese Regel sollte abgeschafft und das Eintrittsalter für einzelne Positionen in Spielhallen auf 21 Jahre angehoben werden. Demnach sind Automatenbetreiber gezwungen, das Eintrittsalter anzuheben und nur noch Kunden über 21 Jahren anzunehmen. ein Lebensjahr vollenden.
Ein dramatischer Wandel in der Glücksspielbranche ist vom Verwaltungsgericht (VG) in Braunschweig gekippt worden. Daher bleibt das Teilnahmealter bei 18 Jahren. Demnach können einzelne Spielautomaten mit der bisherigen Erlaubnis nach § 24 GlüStV weiter betrieben werden und das Teilnahmealter darf nicht auf 21 Jahre angehoben werden, solange die Lizenz Spiellizenz noch gültig ist.

Nur 21 Jahre alt, um Spielautomaten zu spielen! Ist es wirklich notwendig?

Dies ist laut Verwaltungsgericht Braunschweig nicht erforderlich. Aus dem Aktenzeichen VG Braunschweig, Az.1 B 90/23 geht hervor, dass das Verwaltungsgericht entschieden hat, das Eintrittsalter nicht anzuheben. Damit hat das Gericht den Eilanträgen vieler Automatenbetreiber stattgegeben und zugunsten der Automatenbetreiber entschieden.

Weiterhin nur eine Aufsichtsperson in Spielhallen notwendig

Das Problem, das viele Spielautomatenbetreiber ablehnen, ist nicht nur das Alter der Teilnahme, sondern auch das zweite Servicepersonal, das an Online-Spielautomaten geleistet wird. Auch hier entschied das Verwaltungsgericht, dass eine zweite Truppe nicht erforderlich sei. Dies gilt auch für Betreiber, die nicht nach § 5 NSpielhG von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert wurden. Nach dem Urteil muss die Maschine keine zusätzliche Person einstellen, um die Maschine zu beaufsichtigen. Infolgedessen müssen angeschlossene Casinos keine zusätzlichen Überprüfungen von Mitarbeitern durchführen, die auf das Alter von 21 Jahren achten.

Deutsche Online Spielhallen bessere Alternative

Ob nun mit 18 Jahren oder mit 21 der Zutritt in eine Spielhalle erlaubt ist, sollte heute kein wichtiges Thema mehr in der Politik sein. Denn du kannst dich in jedem Deutschen Online Spielhallen ab 18 Jahre registrieren und legal spielen. Daher sind Diskussionen über das Zutrittsalter völlig zeitüberholt. Jedoch ist die Bestetzung von nur einer Aufsichtsperson mehr wie fragwürdig. Die Sicherheit des Personals sollte an oberster Stelle stehen und auxch heute sind Spielhallden alles andere als sicher für die Angestellten, allein wenn bei manchen Spielern das Aggresionsportential durchschlägt bei dauerhaften Verlusten.

Die neue TR5 Generation bei Automaten in der Spielhalle ist nicht nur extrem eingeschränkt, sondern auch die Auszahlungsquoten sind unterirdisch auf die minimalste (gesetlich) Vorgaben eingestellt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig führte zu seiner Entscheidung aus: „Bei Spielkonsolen vor Inkrafttreten der Nds. Gesetz über Videospiele (…) verabschiedet, tritt am 1 April 2023 Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung sicherzustellen, dass der Zugang auf Personen über 21 Jahren beschränkt ist.“ Professor Florian Heinze, Rechtsberater des Niedersächsischen Spielautomatenverbandes und Nordwestdeutschen Spielautomatenverbandes, unterstützt diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts und bekräftigt, dass er und seine Mandanten seit jeher der Meinung sind, dass das niedersächsische Spielautomatengesetz Spiele nicht umfasst eine Erhöhung des Eintrittsalters. Automatenverband Nürnberg e.V. vertritt seit Jahrzehnten die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen von Unternehmen in Niedersachsen und darüber hinaus.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig sind noch nicht rechtskräftig. Die Genehmigungsbehörde kann beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung einlegen.

Geschäftsfüher Florian Heinze, Rechtsberater des Automaten-Verbandes Niedersachsen und des Automaten-Verbandes Nordwestdeutschland, erklärt: „Meine Mandanten und ich vertrauen auf unsere rechtliche Haltung. Wir sind seit jeher der Meinung, dass das Niedersächsische Spielautomatengesetz keine generelle Regel zur Erhöhung des Teilnahmealters kennt. Auch konnten wir im Gesetzestext für nicht zertifizierte Spielautomaten keinen rechtlichen Grund finden, einen zweiten Watchdog einzusetzen. Der bloße Wille des Gesetzgebers reicht nicht aus, um dies zu rechtfertigen.“

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