GGL ohne Chance auf Online Spielhallen Netzsperre bei Gericht

GGL scheitert vor Gericht gegen Netzsperre

GGL scheitert vor Gericht gegen NetzsperreSchon zum zweiten mal scheitert die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder vor Gericht gegen eine GGL Netzsperre der Online Spielotheken. Bereits vergangenen Jahres wurde eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz abgewiesen und nun folgt auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das einen Verstoß gegen EU-Recht bestätigt. Die Glücksspielbehörde muss erneut einen Rückschlag einstecken und erkennen, dass sie sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen kann. Die Glücksspielaufsicht wollte schon im ersten Verfahren auf ein freiwilliges IP-Blocking des Internetanbieters hinaus. Der hat sich allerdings überhaupt nicht beeindrucken lassen. Damit sollte nun endgültig klar sein, das sich die Behörde andere Wege einfallen lassen muss, um illegale Anbieter im Netz auszuschließen.

GGL Netzsperre vom Gericht als rechtswidrig abgewiesen

Seit diesem Jahr ist die Glücksspielaufsichtsbehörde in vollen Umfang dafür verantwortlich, alle Vorgaben und Gesetze des GlüStV 2021 umzusetzen. Jedoch hat sie nicht mit der Gegenwehr und Rechtsgrundlage der Online Anbieter gerechnet. Ende 2022 sollte Lottoland sein Angebot im deutschen Internet einstellen und damit die erste Netzsperre erhalten. Ein Versuch, den Internet-Provider aufzufordern, die Webseite vom Netz zu nehmen, wurde im Eilverfahren abgelehnt. Die Gerichte bestätigen, das ein Dienstleister nicht für die Inhalte auf einer Webseite verantwortlich ist. Daran lehnte sich nun auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf an.

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen einem Netzanbieter und einem Online Spielhallen, das rechtfertig, Webseiten mit einer GGL Netzsperre zu versehen. Das wäre nur der Fall, wenn nachgewiesen könnte, das beide Parteien zusammenarbeiten, was in Deutschland kaum eintreten sollte.

Wenn der ISP von dem verbotenen Online-Glücksspiel Kenntnis hat, ist er dennoch für das Angebot nicht verantwortlich. Und kann daher nicht zu einer Sperrung nach dem Telekommunikationsgesetz verurteilt werden. Die GGL hat bereits versucht, Druck auf Telekommunikationsanbieter auszuüben, indem Bußgelder von bis zu 500.000 Euro angesetzt sind. Jedoch auch diese Maßnahme ist gescheitert, wie sich an dem Verfahren gegen Lottoland sehen lässt.

Eine Optimierung muss stattfinden

Um den Zugang von Sperrungen und anderen Maßnahmen künftig zu reduzieren, sieht der Deutsche Sportwetten-Verband (DSWV) Handlungsbedarf im Rahmen der Regulierung. Zwei gescheiterte Versuche, ein Online-Verbot durch Vollstreckungsmaßnahmen durchzusetzen, sollen als Beispiel dienen, um lizenzierte Online-Casinos und Glücksspieldienstleister in Deutschland zu stärken. Denn eins ist jetzt schon abzusehen, durch die strengen Auflagen, haben es jetzt schon regulierte Online Spielotheken nicht einfach am Markt zu bestehen. Der Fokus muss orientiert und strukturiert sein, damit die aktuelle Willkür, der Verantwortlichen in der Behörde, nicht ausartet.

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